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Rechtliches

Netzanschluss Biogas

Einspeisung von Biogas:

 

Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH benötigen wir den vollständig ausgefüllten "Antrag auf Prüfung Netzanschluss von Biogas".

 

Die Bedingungen für den Netzanschluss gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 GasNZV entsprechen den Vorgaben, die sich aus Teil 6 der GasNZV sowie dem geltenden Technischen Regelwerk des DVGW ergeben.

 

Die einzuspeisende Biogasqualität muss mit der H-Gas-Qualität der 2. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G260 sowie den Vorgaben der G262 kompatibel sein.

 

Die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH (SWL) verzichtet auf eine laufend aktualisierte Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe. Eine pauschale Aussage ist in dieser Form nicht möglich. Die SWL wird im Rahmen eines Anschlussbegehrens auf Basis der Angaben des Kunden eine Prüfung vornehmen.

 

Antrag auf Prüfung Netzanschluss von Biogas