Bahnhofstraße 12
76332 Bad Herrenalb
Tel.: 0 70 83 / 92 48 - 40

Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten gerne nach Vereinbarung

Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb:

Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen worden ist. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung. Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb an einer im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH gelegenen Messstelle von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt werden.

 

Wir, die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH, haben uns für die Aufgabe und Durchführung des grundzuständigen Messstellenbetriebs (MSB) entschieden. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) haben wir uns verpflichtet, bis zum Jahre 2032 den gesamten Stromzählerbestand auf moderne Messeinrichtungen (mMe) und intelligente Messsysteme (iMSys) umzustellen.

 

Messstellenverträge:

 Messstellenvertrag: 


Der Messstellenvertrag bzw. die Allgemeinen Bedingungen zum Messstellenvertrag ist für die Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber und Messstellennutzer (Anschlussnutzer und / oder Anlagenbetreiber) notwendig.

Allgemeine Bedingungen zum Messstellenvertrag Strom - für Messstellennutzer (Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber)

 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag: 


 

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag ist für die Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber notwendig. Die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH beziehen sich auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur (Az. Bk6-17-042 und Bk7-17-026 vom 23.08.2017) und stellt die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge als Download bereit. Laut Festlegung ist die Annahme des Vertrages in Textform ausreichend, ein Ausfüllen des Vertragsdokuments inklusive Vertragsunterzeichnung ist nicht zwingend vorgesehen.

 

Für den Abschluss des Vertrages senden Sie uns bitte per E-Mail (info@stw-badherrenalb.de und badherrenalb@24-7-online.de) folgende Bestätigung:

 

Wir bestätigen Ihnen, dass der beigefügte Messtellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen

Messstellenbetreiber:

Name MSB,
Str. HNr. MSB,
PLZ Ort MSB
BDEW-Codenummer: MSB Strom


und

Netzbetreiber:

Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH,
Bahnhofstr. 12,
76332 Bad Herrenalb
BDEW-Codenummer: 9900035000002

zum [Datum xx.xx.xxxx] in Kraft tritt.
 
Bitte fügen Sie dieser Erklärung, neben dem Vertrag, Ihr aktuelles Datenblatt sowie Ihre Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch bei.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Kontaktdatenblatt gMSB

Grundzuständiger Messstellenbetreiber:

Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informiert die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber (MSB) nachfolgend über den Umfang sowie ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen.

 

Der Umfang beläuft sich auf

 

rund 1.000 intelligente Messsysteme (iMSys) und
rund 5.300 moderne Messeinrichtungen (mMe).

 

Preisblatt ab Juni 2017 bis Dezember 2019 moderne Messeinrichtung und intelligente Messsysteme - grundzuständiger Messstellenbetrieb der Stadtwerke Bad Herrenalb GbH
Preisblatt ab Januar 2020 moderne Messeinrichtung und intelligente Messsysteme - grundzuständiger Messstellenbetrieb der Stadtwerke Bad Herrenalb GbH