Netzzugang / Entgelte

Netzentgelte:

Netznutzungsentgelte Strom ab 01. Januar 2009
Gemäß der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV) werden die Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen ab dem 01.01.2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt.

Preisblätter der Netzentgelte:

gültige Netzentgelte ab 01.01.2019
gültige Netzentgelte ab 01.01.2020
gültige Netzentgelte ab 01.01.2021
gültige Netzentgelte ab 01.01.2022
vorläufige Netzentgelte ab 01.01.2023

 

Referenzpreisblätter zur Ermittlung verm. Netzentgelte:

Referenzpreisblatt zur Ermittlung verm. Netzentgelte ab 01.01.2018

 

Preisblätter der sonstigen Dienstleistungen:

Sonstige Dienstleistungen ab 01.01.2019
Sonstige Dienstleistungen ab 01.01.2020
Sonstige Dienstleistungen ab 01.01.2021
Sonstige Dienstleistungen ab 01.01.2022

Die Daten der Vorjahre stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung.

 

Konzessionsabgabe:

Veröffentlichung der Konzessionsabgaben gemäß § 20 (1) EnWG

Die Konzessionsabgaben werden nach Vorgabe der Konzessionsabgabenverordnung mit den jeweiligen Kommunen vereinbart und vom Verteilnetzbetreiber entsprechend abgeführt.

Die Konzessionsabgabe beträgt für Lieferungen an Sondervertragskunden 0,11 ct./kWh, für Lieferungen an Tarifkunden werden 1,32 ct./kWh berechnet und für Lieferungen an Tarifkunden die als Schwachlast geliefert werden 0,61 ct./kWh.

 

Netzengpässe:

Nach § 15 (1) Strom NZV haben Übertragsungsnetzbetreiber oder auch Betreiber von Elektrizitätverteilnetzen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren das Entstehen von Engpässen in ihren Netzen und an den Kuppelstellen zu benachbarten Netzen mit Hilfe von netzbezogenen und marktbezogenen Maßnahmen zu verhindern.

Momentan sind in dem Netzgebiet der SWN Neustadt GmbH keine Engpässe bekannt.

 

Hochlastzeitfenster:

Abrechnungsjahr 2018
Abrechnungsjahr 2019
Abrechnungsjahr 2020
Abrechnungsjahr 2021
Abrechnungsjahr 2022

 

 

Schaltzeiten HT und NT - Sondervertragskunden:

Schaltzeiten-HT-und-NT-Sondervertragskunden.pdf

Schaltzeiten HT und NT - Schwachlastzeiten:

Schaltzeiten-HT-und-NT-Schwachlastzeiten.pdf

 

 

Änderung der Netzentgelte:

Entsprechend nach § 21 StromNEV wurde ein Antrag für die Änderungen der Netzentgelte, bei der Regulierungsbehörde gestellt. Nach § 23a wurden die Entgelte für den Netzzugang genehmigt. (siehe Preisblatt ab 01.01.2016)

 

Individuelle Netzentgelte:

Unsere Preisblätter zu den Netzentgelten und sonstigen Dienstleistungen finden Sie unter dem Punkt "Netzentgelte".

Bitte wenden Sie sich für ein detailliertes Angebot über ein individuelles Netzentgelt an unsere zuständigen Mitarbeiter.

Kontaktdatenblatt Strom