Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei Entnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten in den Bilanzkreis eingespeiste Energie und an der Lieferstelle tatsächlich entnommenen Energie.
Die Stadtwerke Buxtehude GmbH rechnen die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW im Internet unter http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung veröffentlichten SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreisen ab. |