Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Flachkollektoren

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet Bauherrn, für die Wärmebereitstellung neu zu errichtender Gebäude anteilig erneuerbare Energien zu nutzen. Für die Umsetzung dieser Nutzungspflicht stehen folgende Energiequellen zur Verfügung:

  • Solare Strahlungsenergie
  • Biomasse
  • Umweltwärme und Geothermie

Bei den verschiedenen Energiequellen und Anlagentechniken müssen von dem EEWärmeG bestimmte Anforderungen berücksichtigt werden. Bei der Erfüllung des Gesetzes mit solarer Strahlungsenergie müssen beispielsweise 15 Prozent des Wärmebedarfs durch die solarthermische Anlage gedeckt werden.