Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Brühl GmbH (Netzbetreiber) ist Stadtwerke Brühl GmbH (Vertrieb).

Die letztmalige Feststellung des Grundversorgers nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG erfolgte zum 1. Juli 2015.

Ergänzende Bedingungen Grundversorgung:

Ergänzende Bedingungen zur GVV

Preise für Grundversorgung:

Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers.

Preise für Ersatzversorgung:

Es gelten die allgemeinen Preise der Grundversorgung.

Stromkennzeichnung:

Die aktuelle Stromkennzeichnung finden Sie unter

www.stadtwerke-bruehl.de/stromkennzeichnung.html