Grenzwerte bei Neubauplanung

Tabelle Mindestanforderungen

Die Grenzwerte und Mindestanforderungen der EnEV sind für die einzelnen Bauteile von Gebäuden definiert. Dazu werden die Obergrenzen der Wärmeverluste mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) definiert. Der Wärmedurchgangskoeffizient ist das Maß für den Wärmedurchgang bei dem jeweiligen Bauteil pro Quadratmeter bei einer Temperaturdifferenz von einem Grad Kelvin. Die in der Tabelle gültigen Werte müssen ab dem 01.01.2016 für Neubauten mit 0,75 multipliziert werden. Die Berechnungen des Primärenergiebedarfs werden mit einem (nicht realen) Referenzgebäude verglichen.

Darüber hinaus müssen bei Neubauten auch die Anforderung des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) eingehalten werden.