Grund-und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers:

 

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurden zum Stichtag 01. Juli 2021 folgende Energieversorgungsunternehmen als Grundversorger für die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 verpflichtet:

 

Für die Konzessionsgebiete 48465 Schüttorf, 48465 Quendorf, 48465 Ohne und 48465 Samern:

Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH

 

Für das Konzessionsgebiet 48488 Emsbüren:

Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH

 

Nach § 38 Abs. 1 EnWG sind die Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH als Grundversorger ebenfalls für die Ersatzversorgung zuständig.

Bedingungen Grundversorgung:

Die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise des Grundversorgers für die Versorgung in Niederspannung finden Sie für die Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH hier.