Grund-und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers:
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurden zum Stichtag 01. Juli 2021 folgende Energieversorgungsunternehmen als Grundversorger für die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 verpflichtet:
Für die Konzessionsgebiete 48465 Schüttorf, 48465 Quendorf, 48465 Ohne und 48465 Samern:
Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH
Für das Konzessionsgebiet 48488 Emsbüren:
Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH
Nach § 38 Abs. 1 EnWG sind die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH als Grundversorger ebenfalls für die Ersatzversorgung zuständig.
Bedingungen Grundversorgung:
Die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise des Grundversorgers für die Versorgung in Niederspannung finden Sie für die Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH hier.