Bahnhofstraße 12
76332 Bad Herrenalb
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten gerne nach Vereinbarung

Grund-,Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Nachweis Grundversorger Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH:

 

Nach § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum 01.07.2021 ordnungsgemäß festgestellt, dass die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH - wie auch in der Vergangenheit - den Grundversorgerstatus im Netzgebiet Bad Herrenalb für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2024 besitzt. Ein entsprechender Nachweis wurde der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg fristgemäß bis zum 30.09.2021 übersandt.

 

Festlegung des Grundversorgers:

 

Grund- und Ersatzversorgung Strom:


Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom im Netzgebiet Bad Herrenalbverpflichtet. Als Haushaltskunde im Sinne des Paragraphen 3 Nummer 22 des EnWG gelten Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden beziehen. Sie erhalten als Haushaltskunde im Sinne des EnWG eine Versorgung mit Strom im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH. Die Preise und Bedingungen finden Sie unter unseren aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und Preisen für Strom.

 

Ersatzversorgung mit Strom nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

 

Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung für maximal drei Monate für die Belieferung aller Kunden im Netzgebiet mit Strom verpflichtet. Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet von der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Für Strom gelten die Allgemeinen Bedingungen und der Allgemeine Tarif als Grundlage für die Ersatzversorgung mit Strom.


Bedingungen Grundversorgung:


Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifverträge) an die StromGVV

 

Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) und gelten unmittelbar für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge).Unseren Kunden deren Stromlieferungsverträge vor dem 13. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, teilen wir hiermit mit, dass die Regelungen der Strom-GVV ab dem 26.01.2007 gelten. Die Regelungen der Strom-GVV werden damit Bestandteil der bestehenden Stromlieferungsverträge in der Grundversorgung.Die Allgemeinen Bedingungen, die ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite unter http://www.stw-badherrenalb.de 
abgerufen werden und stehen Ihnen in inserem Kundenzentrum in Bad Herrenalb, Bahnhofstraße 12, zur Verfügung.

Bedingungen Grundversorgung:

StromGVV /StromGrundversorgungsverordnung)

Preise für Grundversorgung:

Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2023 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.09.2022 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.07.2022 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.12.2021 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2021 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.07.2020 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2020 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.03.2019 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler
Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2018 Haushalt Eintarif- und Doppeltarifzähler

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung:

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV (StromGrundversorgungsverordnung)

Preise für Ersatzversorgung mit 1/4h-Lastgangmessung:

Konditionen Ersatzversorgung mit 1/4h-Lastgangmessung

Stromkennzeichnung:

Hinweis zur Stromkennzeichnung:

Ab dem 15. Dezember 2005 sind alle Stromanbieter zur Angabe eines Herkunfts­nachweises ihrer Stromangebote auf den Stromrechnungen und dem Werbematerial verpflichtet. Das Kennzeichen zeigt den Energiemix des jeweiligen Stromanbieters und zeigt zum Vergleich die bundesweiten Werte auf. Ausgewiesen wird der Anteil der nuklearen, der fossilen und der erneuerbaren Energien sowie die Auswirkungen des bezogenen Strommixes auf die Umwelt.

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromlieferungen 2021 - ab 01. November 2022
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromlieferungen 2020 - ab 01. November 2021
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromlieferungen 2019 - ab 01. November 2020
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromlieferungen 2018 - ab 01. November 2019
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromlieferungen 2017 - ab 01. November 2018
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromlieferungen 2016 - ab 01. November 2017
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromlieferungen 2015 - ab 01. November 2016

Ansprechpartner:

Ansprechpartner für den Bereich Vertrieb:

Name:  Schlegel  
Vorname:  Daniela  
Strasse:  Bahnhofstr. 12  
PLZ / Ort:  76332 Bad Herrenalb  
Telefon:  07083-924840  
Telfax:  07083-9248499  
E-Mail:  info@stw-badherrenalb.de