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EEG

Endabrechnung aggregiert:

EEG Jahresabrechnung 2019 Verteilnetzbetreiber
Nach § 15 Abs. 2 des EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Angaben der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen zu veröffentlichen.

Einspeisung nach Energiearten gem. §§ 6-11 EEG der GEW GmbH

   

Strommenge (kWh)

Vergütung (TEUR) ¹

§ 6 Wasserkraft

91.143 

10.636,39

§ 7 Grubengas

0

0

§ 8 Biomasse

0

0

§ 9 Geothermie

0

0

§ 10 Windenergie

0

0

§ 11 Solare Strahlungsenergie

 3.662.209

1.072.220,30

Vermiedene NNE ²

  

12.597,52 €

Die Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemenge wurde von einem allg. anerkannten Wirtschaftsprüfer bescheinigt.

¹ gesetzliche Mindestvergütung ohne Mehrwertsteuer
² vermiedene Netznutzungsentgelte gem. § 5 Abs. 2 EEG

EEG Jahresabrechnung VNB
Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, die auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlen zu veröffentlichen