Verträge und Verfahren

Lieferantenrahmenvertrag:

Die Netzgesellschaft Köthen mbH stellt Ihr örtliches Verteilernetz im Rahmen der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zur Nutzung diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Soweit Sie die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes der Netzgesellschaft Köthen mbH beabsichtigen, drucken Sie bitte nachfolgenden Lieferantenrahmenvertrag (LRV) aus und senden ihn unterzeichnet an die Netzgesellschaft Köthen mbH zurück.

aktueller Lieferantenrahmenvertrag KoV XIII - gültig ab 01.10.2022

 

Historie

Lieferantenrahmenvertrag KoV X - gültig ab 01.10.2018
Lieferantenrahmenvertrag KoV IX

Wiederverkäuferbescheinigung:

Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft.

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.

Nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 b i. V. m. Abs. 5 UStG wird das RC-Verfahren für Gaslieferungen angewendet, die über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen anderen inländischen Unternehmer, der selbst derartige Leistungen erbringt, erfolgen.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Netzgesellschaft Köthen steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:

Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 11.11.2022
Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 11.11.2019
Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 11.11.2016
Wiederverkäuferbescheinigung gültig bis 11.11.2015

24h-Notfall-Hotline

Zu den Geschäftszeiten: 03496 5055-50

Außerhalb unserer Geschäftszeiten:
0173 5752180
und über die Kreisleitstelle 03493 51315-0

Kontakt

Netzgesellschaft Köthen mbH
Lelitzer Straße 27b
06366 Köthen

03496 5055-15
03496 5055-21
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