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Rechtliches

Grundversorgung

Festlegung des Grundversorgers:

Der Grundversorger für das Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH wurde gemäß § 36 Abs. 2 EnWG erneut zum 01.07.2018 für den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 festgestellt. Das Netzgebiet der allgemeinen Versorgung (Strom) umfasst die Kernstadt Ludwigsfelde mit Ausnahme des Industrieparks (Netzgebiet der ENRO Netz GmbH) sowie einen Wohnpark (am See) im Ortsteil Gröben.

Der aktuelle Grundversorger für Strom (bis einschließlich zum 31.12.2021) ist die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH.

Bedingungen Ersatzversorgung:

Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH im Niederspannungsnetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist.
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