Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung:

Feststellung des Grundversorgers

Ersatzversorgung:

 
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der SWN Stadtwerke Neustadt GmbH für die Versorgung mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der SWN StadtwerkeNeustadt GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität und Erdgas. - -"Haushaltkunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
 

Netzdienstleistungen:

Die in § 5 Absatz 2 GasNZV aufgeführten, erforderlichen Systemdienstleistungen werden, soweit zutreffend, von den SWN erbracht. Darüber hinaus bieten die SWN auf vertraglicher Basis derzeit und in absehbarer Zukunft keine Dienstleistungen und sonstigen Hilfsdienste gegen Entgelt an.