Netzentgelte

Netzentgelte Anreizregulierung:

Gemäß der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze werden die Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen ab dem 01.01.2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt. Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13.07.2005  vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen  Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise  und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche das betriebene  Netz des Netzbetreibers SWN Stadtwerke Neustadt GmbH nutzen. Entsprechen der  am 01.06.2007 in Kraft getretenen Kooperationsvereinbarung §6 hat die SWN  Stadtwerke Neustadt GmbH den Kostenblock “Wälzung aus vorgelagerten Netz(en)” in ihr Netzpartizipationsmodell integriert. Die Preise inklusive  Kostenwälzung bilden somit die Grundlage für die Abrechnung der Netzentgelte  Gas.

 

Konzessionsabgabe:

siehe hierzu "Netzentgelte Gas"

 

Netzentgelte:

Preisblätter der Netzentgelte:

gültige Netzentgelte ab 01.01.2019
gültige Netzentgelte ab 01.01.2020
gültige Netzentgelte ab 01.01.2021
gültige Netzentgelte ab 01.01.2022
vorläufige Netzentgelte ab 01.01.2023

 

Sonstige Dienstleistungen:

Preisblatt sonstige Dienstleistungen gültig ab 01.01.2019
Preisblatt sonstige Dienstleistungen gültig ab 01.01.2020
Preisblatt sonstige Dienstleistungen gültig ab 01.01.2021
Preisblatt sonstige Dienstleistungen gültig ab 01.01.2022

Preis Mehr- und Mindermengen:


für SLP Belieferung