Grund-,Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers: | ||
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2018 den Grundversorger ermittelt. Für unser Netzgebiet der allgemeinen Stromversorgung in der Kernstadt Uslar und dem Ortsteil Allershausen wurde als Grundversorger ermittelt: Für den Zeitraum 2019 - 2021 Der zuständige Grundversorger ist: Stadtwerke Uslar GmbH Für den Zeitraum 2016 - 2018 Der zuständige Grundversorger ist: Stadtwerke Uslar GmbH |
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Bedingungen Grundversorgung und Ersatzversorgung: | ||
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung -
Strom GVV |
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GVV.pdf | ||
Stromkennzeichnung: | ||
Die Europäische Gemeinschaft hat im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Strommärkte die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz, sowie mehr Transparenz erklärt, und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Durch die Stromkennzeichnung sollen alle Letztverbraucher von Strom über den bereitgestellten Gesamtenergieträgermix ihres Energieversorgungsunternehmens informiert werden. |
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Stromkennzeichung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz | ||
Ansprechpartner: | ||
Ansprechpartner für den Bereich Vertrieb: | ||
Name: | Sommer | |
Vorname: | Petra | |
Strasse: | Alleestraße 6 | |
PLZ / Ort: | 37170 Uslar | |
Telefon: | (05571) 9259-25 | |
Telfax: | (05571) 4760 | |
E-Mail: | Petra.Sommer@stadtwerke-uslar.de |