Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen:

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Antrag zur Erstellung eines Gas- Hausanschlusses
Preisblatt Gashausanschluss

Technische Mindestanforderungen:

DVGW-G2000_Druckversion.pdf

Bedingungen für die Erbringung von Ausgleichsleistungen:

Erbringung von Ausgleichsleistungen Veröffentlichung der Bedingungen und Entgelte gemäß § 23 EnWG Netzbetreiber sind gesetzlich zur Veröffentlichung der Regelungen und Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen im Internet verpflichtet, sofern sie für den Ausgleich ihres Energieversorgungsnetzes sorgen.

Den Begriff „Ausgleichsleistungen“ definiert der § 3 Abs. 1 EnWG folgendermaßen:  Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch Regelenergie gehört. Bislang erbringt die EWG noch keine Ausgleichsleistungen. Deswegen sind auch keine Details zu Bedingungen und Entgelten bekannt. Sollte sich hier eine Änderung ergeben, so wird die Energie AG dies im Internet veröffentlichen. 

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Immer für Sie da!

Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach

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