Woher bekomme ich meinen Energieausweis?

Bauvorlageberechtigte

Für die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten sind die nach Landesrecht zugelassenen Personen zuständig. In der Regel handelt es sich bei diesem Personenkreis um Baufachleute mit Bauvorlageberechtigung.

Für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude sind Architekten und Ingenieure zugelassen sowie Personen, die Ausweise für Neubauten ausstellen dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zusatzausbildungen zur Ausstellung von Energieausweisen qualifizieren.

Am besten Sie fragen Ihren Energieversorger, der Sie zusätzlich rund um das Thema Energieausweis und Energieeffizienz beraten kann.