Sonstiges

Schlichtungsstelle Energie e.V.:

Seit dem 01. November 2011 können sich Haushaltskunden an die zentrale Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungunternehmen (EVU) abgeholfen wurde. EVU sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. wird gemeinsam vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen. Die Anerkennung als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland, erfolgte am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV).

 

Kontakt:    Schlichtungsstelle Energie e.V.                
                 Friedrichstraße 133                
                 10117 Berlin
                 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de 
                 Internetseite: www.schlichtungsstelle-energie.de 
 

Tenor 3 Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems :

Die Stadtwerke Neustadt bei Coburg GmbH bieten allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats an.  Das gleiche trifft auf die Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten, bei der Belieferung mit Gas (der Beschlusskammer 7, der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007) zu. Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.