Was ist Primärenergie?

Energiebedarf

Die EnEV legt die Obergrenzen für den Jahresprimärenergiebedarf fest. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Energiebedarf des Gebäudes auch den jährlichen Energiebedarf der Rohstoffförderung, des Transports und der Umwandlung im Kraftwerk. Dadurch können die verschiedenen Anlagentechniken unter der Betrachtung der gesamten Prozesskette vereinheitlicht verglichen und bewertet werden.

Die EnEV 2014 hebt die Anforderungen an den Primärenergiebedarf gegenüber der alten EnEV 2009 um 25 Prozent für Neubauten ab dem 01.01.2016 an. Für die Wärmedämmung der Gebäudehülle bedeutet das eine durchschnittliche Verschärfung von 20 Prozent.

Darüber hinaus müssen ab dem Jahr 2021 alle Neubauten den sogenannten „Niedrigstenergiegebäudestandard" erfüllen. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dieser bereits im Jahre 2019. Dazu werden konkrete Anforderungen für Behördengebäude bis spätestens Ende 2016 definiert und für alle anderen Neubauten bis zum Ende des Jahres 2018.