Bahnhofstraße 12
76332 Bad Herrenalb
Tel.: 0 70 83 / 92 48 - 40

Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten gerne nach Vereinbarung

Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen:

Inkrafttreten der Niederspannungs- bzw. Niederdruckanschlussverordnung

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung/Niederdruckanschlussverordnung (NAV/NDAV) in Kraft getreten. Die NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns bestehenden Rechtsverhältnisse mit in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung der bestehenden Rechtsverhältnisse (basierend auf den AVBEltV/AVBGasV) zu verlangen, sofern das Rechtsverhältnis vor dem 13.07.2005 begründet wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Rechtsverhältnisse an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV erfolgt zum 19.01.2007. Für Rechtsverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 begründet werden, gelten die NAV/NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Die neuen Verordnungen finden Sie auf unserer Internetseite oder sie können diese über unser Kundencenter anfordern.

Niederspannungsanschlussverordnung

Technische Mindestanforderungen:

Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen. Dazu stehen Ihnen die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2000  (können bei uns aus urheberrechtlichen Gründen nur eingesehen oder beim VWEW - Verlag käuflich erworben werden) sowie die NAV und Strom GVV zur Verfügung.

Des weiteren geltenden technischen Mindestanforderungen wie z.V,

  • Anschluss von Notstromaggregaten
  • Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen ans Niederspannungsnetz
  • Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1
  • Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz
  • Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz


erhalten Sie kostenfrei über folgenden Link zum VDE (FNN): http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tab/seiten/tab-ns.aspx

Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Grundsätzlich sind Begehren zu Netzanschlüssen schriftlich bei den Stadtwerken Bad Herrenalb GmbH zu beantragen und vor dem Bau technisch abzustimmen.

Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg 2019:

Technische Anschlussbedingungen BW 2019
Ergänzungen zur TAB Baden-Württemberg 2019 Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH

Allgemeine Netzanschlussbedingungen:

AGB Netzanschluss und -nutzung lt. NAV
AGB Netzanschluss und -nutzung außerhalb der NAV (Mittelspannung)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH:

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH zur Niederanschlussverordnung