1. Gebührenbescheid der Kreisstadt Eschwege:
Die Stadtwerke Eschwege GmbH erstellt den Schmutzwassergebührenbescheid im Auftrag der Kreisstadt Eschwege.
2. Empfänger:
Die Empfängeranschrift kann vom Kunden individuell gewählt werden.
Wenn Sie den Gebührenbescheid an eine andere Anschrift gesendet haben möchten, informieren Sie uns davon (Gebührenbescheid- und Rechnungsempfänger
für das Wasser müssen identisch sein).
3. Verbrauchsstelle:
An diesem Ort fällt das Abwasser an. Die Gebührenbescheidanschrift kann von der Verbrauchsstellenanschrift abweichen.
4. Kassenzeichen:
Individuelle Angaben zu dem vorliegenden Gebührenbescheid. Bei Rückfragen bitte immer diese Angaben vorhalten.
5. Grund des Gebührenbescheides:
Schmutzwassergebührenbescheid und Jahr der Erhebung.
Die rechtlichen Grundlagen für Ihren Gebührenbescheid entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung der Kreisstadt Eschwege
(www.eschwege.de) unter Rathaus & Politik, Stadtrecht, Entwässerungssatzung. Gerne können
Sie sich die Entwässerungssatzung auch im Rathaus abholen.
6. Abrechnungszeitraum:
Bei unterjährigen Abrechnungen hier bitte den Abrechnungszeitraum beachten.
7. Zählernummer:
Die Schmutzwassergebühr orientiert sich am Frischwasserverbrauch. Dieser Verbrauch wird über den bei Ihnen installierten Zähler gemessen.
Hier wird die Zählernummer des Zählers, der bei Ihnen installiert ist, angegeben, über den der Verbrauch ermittelt wird.
8. Anfangszählerstand (Stand alt):
Dies ist entweder der letzte Zählerstand der Vorjahresabrechnung oder der Einbauzählerstand eines neu eingebauten Zählers mit dem
obengenannten Datum.
9. Tarif:
An dieser Stelle ist der Tarif angegeben (hier: AW-1).
10. Zählerstand zum Zeitpunkt der Ablesung (Stand neu):
Dieser Position ist der im Rahmen der jährlichen Ablesung von unserem Mitarbeiter abgelesene bzw. der vom Kunden mitgeteilte Zählerstand zu
entnehmen.
Beispiel: Hier wurde am 08.12.2010 ein Zählerstand von 360 abgelesen.
11. Differenz:
Der Verbrauch ergibt sich als Differenz zwischen Anfangszählerstand und Zählerstand zum Zeitpunkt der Ablesung (hier: 01.01.10 bis 08.12.10).
12. Verbrauch in m3 bis zum Ablesezeitpunkt:
Er ergibt sich als Differenz zwischen Anfangszählerstand und Ablesezählerstand x Faktor zum Zeitpunkt der Ablesung.
Beispiel: 360 - 242 = 118 m3 = 118 m3
13. Schmutzwassergebühr:
Schmutzwassergebühr Netto in Euro pro m3.
14. Schmutzwassergebühren Netto bis zum Ablesezeitpunkt:
Die Verbrauchsgebühren ergeben sich aus dem ermittelten Verbrauch multipliziert mit der Schmutzwassergebühr in Euro pro m3.
15. Auf Schmutzwassert:
wird keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer erhoben.
16. Hochrechnung:
Da es nicht möglich ist, alle unsere Zähler zum 31.12. abzulesen wird bei Jahresverbrauchsabrechnungen im Zeitraum vom 15. November bis 31.
Dezember abgelesen. Der Verbrauch vom Ablesetag bis zum Jahresende wird unter Berücksichtigung des Verbrauchs bis zum Ablesezeitpunkt entsprechend
hochgerechnet (gewichtet). Bei der Hochrechnung (Wichtung) werden Zeitraum und Verbrauchsverhalten berücksichtigt.
17. Verbrauch in m3 vom Ablesezeitpunkt bis zum Jahresende:
Der Verbrauch ergibt sich als Differenz zwischen Ablesezählerstand und gewichtetem Zählerstand zum Jahresende
(hier: 09.12.2010-31.12.2010).
18. Hochgerechneter Verbrauch bis zum Jahresende:
Der zum Zeitpunkt der Ablesung (hier 09.12.10) ermittelte Verbrauch in Höhe von 118 m3 wird bis zum 31.12.10 hochgerechnet. Es ergibt
sich hier für die verbleibenden 23 Tage des Jahres ein Verbrauch in Höhe von 8 m3. Unter Berücksichtigung des abgelesenen
Zählerstands zum 08.12.10 von 360 ergibt sich somit ein hochgerechneter Zählerstand zum 31.12.10 von 368.
19. Schmutzwassergebühr:
Schmutzwassergebühr Netto in Euro pro m3.
20. Schmutzwassergebühren Netto für den hochgerechneten Zeitraum vom Ablesezeitpunkt bis zum Jahresende:
Die Verbrauchsgebühren ergeben sich aus dem ermittelten Verbrauch multipliziert mit der Schmutzwassergebühr in Euro pro m3.
21. Gesamtverbrauchsmenge:
Gesamtverbrauchsmenge des Abrechnungszeitraums in Kubikmetern (m3). Die Gesamtverbrauchsmenge ergibt sich aus der Verbrauchsmenge bis
zum Ablesezeitpunkt zuzüglich der hochgerechneten Verbrauchsmenge vom Ablesezeitpunkt bis zum Jahresende.
22. Gesamtverbrauchsgebühren des Abrechnungszeitraums Netto:
Die Summe ergibt sich aus der Gesamtverbrauchsmenge des Abrechnungsraums multipliziert mit der Schmutzwassergebühr pro m3.
23. Abschlag:
Aus dieser Zeile können Sie den zukünftig zu leistenden Abschlagsbetrag ersehen. Dieser ist zu den unten angegebenen Terminen von Ihnen an uns
zu entrichten bzw. wird bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung automatisch abgebucht. Der Abschlagsbetrag des neuen Jahres wird automatisch unter
Berücksichtigung des Verbrauchs des abgelaufenen Jahres, ggf. hochgerechnet auf ein volles Jahr, sowie den im neuen Jahr gültigen Preisen berechnet.
24. Fälligkeitstermine:
Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag wird bei der Stadtwerke Eschwege GmbH jeweils am 1. eines Monats
rückwirkend für den vorangegangenen Monat berechnet. Bitte berücksichtigen Sie, dass der 12. Abschlag mit Fälligkeit 30.12. eines Jahres von uns
zu diesem Termin bearbeitet und eingezogen wird. Aufgrund verzögerter Bearbeitungszeiten bei den Banken zum Jahreswechsel wird der Abschlag jedoch
erst im neuen Jahr von Ihrem Konto eingezogen. Dieser Abschlag ist dennoch in den geleisteten Zahlungen der betreffenden Jahresverbrauchsabrechnung
enthalten.