ICG Seminar: Online erfolgreich
Das Internet als Marketinginstrument für Stadtwerke
8. September 2010, Günnewig Hotel Stadtpalais, Köln
6. Oktober 2010, Park Inn Hotel, Nürnberg
http://redir.ec/UgTd
Stadtwerke Glauchau mit neuem Internetauftritt
Die Stadtwerke Glauchau sind ab sofort mit einem neuen Internetauftritt unter www.sw-glauchau.de im Netz vertreten.
Maingau Energie GmbH startet mit neuer Vertriebsseite
Unter https://www.maingau-direkt.de wurde die neue Vertriebsseite freigeschaltet.
Ihr Ansprechpartner
Hakan Atak
Marketing und Vertrieb
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GIPS Newsletter Februar 2010
GIPS Qualitätsregulierungspool zur Bestimmung der Netzzuverlässigkeit
Am 06. November 2007 ist die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in Kraft getreten. Gemäß ARegV ist mit dem Beginn der 1. Regulierungsperiode am 01. Januar 2009 in Deutschland ein System der Qualitätsregulierung vorgesehen. Um Stadtwerken einen Einstieg in dieses Themenfeld zu erleichtern, bietet die ICG Innovation Congress GmbH eine Veranstaltungsreihe unter Beteiligung der Bundesnetzagentur und weiterer marktrelevanter Unternehmen an.
Da der Gesetzgeber ein Risiko, dass Netzbetreiber erforderliche Investitionen in ihre Netze unterlassen könnten, um die ihnen vorgeschriebenen Erlösabsenkungen zu realisieren, nicht ganz ausschließen konnte, sieht die ARegV gemäß §§ 18 bis 20 die Einführung einer Qualitätsregulierung vor. Diese Qualitätsregulierung soll dabei im Wesentlichen über das Qualitätselement (Q-Element) umgesetzt werden, das auch Bestandteil der Erlösobergrenzenformel ist. Die Qualitätsregulierung über das Q-Element soll mit Hilfe eines Bonus- bzw. Malussystems gewährleisten, dass Netzbetreiber, deren Netz im Vergleich zum Durchschnitt der Netzbetreiber eine vergleichsweise schlechte Qualität aufweist, Abschläge auf die Erlösobergrenze in Kauf nehmen müssen. Netzbetreiber mit überdurchschnittlich guter Netzqualität hingegen können hingegen Zuschläge auf die Erlösobergrenze erwarten.
Die Bundesnetzagentur hat im April und Mai 2009 ein Beraterkonsortium eingeschaltet und mit der "Ausgestaltung des Q-Elements im Bereich Netzzuverlässigkeit und Netzleistungsfähigkeit sowie dessen Integration in die Erlösobergrenze" beauftragt. Wesentliche konzeptionelle Ziele waren die Auswahl geeigneter Qualitätskennzahlen, die Bestimmung relevanter Referenzwerte, die Festlegung der Gewichtungs- und Monetarisierungsfaktoren sowie die Bestimmung eines Funktionsverlaufs. Den Verbänden der Energiewirtschaft wurden bereits wesentliche Ergebnisse und Vorschläge zur Ausgestaltung vorgestellt. Diese wiederum haben umfangreiche Stellungnahmen zu den konzeptionellen Vorschlägen an die Bundesnetzagentur übermittelt. Bis Ende 2009 sollte das beauftragte Gutachten abgeschlossen werden. Geplant ist eine schnelle Einführung der Qualitätsregulierung; für die Sparte Strom gegebenenfalls bereits im Laufe des Jahres 2010.
Aus der Sicht eines Netzbetreibers werden insbesondere folgende Fragestellungen im Rahmen der Einführung der Qualitätsregulierung von Interesse sein:
- Wird der Unternehmensvergleich bereits mit den aus den Jahren 2005-2008 an die Bundesnetzagentur übermittelten Daten durchgeführt?o
- Welche Störungsereignisse/-ursachen werden in den Unternehmensvergleich einbezogen? oGibt es Sonderregelungen zu außergewöhnlichen Ereignissen?
- Welche strukturellen Merkmale bzw. Unterschiede zwischen den Netzbe-treibern werden im Rahmen des Unternehmensvergleichs berücksichtigt?
- Wie hoch werden die Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze sein?
- Sind die Zu- und Abschläge nach oben bzw. unten begrenzt?
Die Situation in vielen Energieversorgungsunternehmen stellt sich heute immer noch dergestalt dar, dass kein einheitliches und spartenübergreifendes Datenmodell (Strom, Gas, Wasser) zur Erfassung von "Störungen/Versorgungsunterbrechungen" im Unternehmen existiert. Nicht alle relevanten Daten werden systemtechnisch erfasst. Die eingesetzten IT-Systeme sind zudem oftmals nicht integriert. Bestehende Prozesse und vorhandene Berichte sind oftmals nicht zur Erfassung sowie zum Monitoring der Netzzuverlässigkeit und Netzleistungsfähigkeit geeignet.
Im März und April 2010 werden verantwortliche Vertreter der Bundesnetzagentur auf einer durch die ICG Innovation Congress GmbH organisierten Veranstaltungsreihe über den Sachstand und das weitere Vorgehen bei der Einführung des Q-Elements informieren. Darüber hinaus werden einige Netzbetreiber über bereits ergriffene organisatorische und IT-technische Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Qualitätsregulierung vortragen. Die ISI Management Consulting GmbH wird über internationale Erfahrungen und Auswirkungen der Qualitätsregulierung auf Netzbetreiber berichten. Schließlich wird die Hehner Reus Systems GmbH mit "Q-Pool" ein neues Feature der Gemeinsamen Internetplattform für Stadtwerke (GIPS) vorstellen, mit dem insbesondere kleine und mittelständische Netzbetreiber Störereignisse systematisch erfassen, auswerten und mit anderen Netzbetreibern vergleichen können.