Die Rechnungsadresse – kann in Einzelfällen vom Vertragspartner oder der Verbrauchsstelle abweichen.
Die Rechnungsnummer – bitte immer bei Rückfragen mit angeben.
Anschrift der Verbrauchsstelle – der Abnahmestelle, des Objektes oder des Gebäudes.
Gesamtkosten für Strom – die seit der letzten Rechnung oder seit dem Einzug bis 31.12.08 angefallen sind.
Gesamtkosten für Erdgas – die seit der letzten Rechnung oder seit dem Einzug bis 31.12.08 angefallen sind.
Gesamtkosten für Wasser – die seit der letzten Rechnung oder seit dem Einzug bis 31.12.08 angefallen sind.
Gesamtkosten für Abwasser – die seit der letzten Rechnung oder seit dem Einzug bis 31.12.08 angefallen sind.
Abschläge – die im Jahr 2008 bereits bezahlt worden sind. Diese werden von den Gesamtkosten (5-8) abgezogen.
Der Rechnungsbetrag – der noch zu bezahlen ist. Wenn die Abschlagszahlungen höher waren als die Gesamtkosten, steht hier ein Guthaben.
Hier finden Sie nochmals den genauen Rechnungsbetrag und den Zahlungstermin. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, wird der genannte Betrag zum Fälligkeitsdatum abgebucht. Bei einem Guthaben wir der Betrag zum Fälligkeitsdatum auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Abschlagszahlungen – dieser Betrag wird monatlich erhoben. Bitte beachten Sie, es gibt keine separaten Abschlagsrechnungen. Ohne eine Einzugsermächtigung müssen Sie jeden Monat selbst für die Bezahlung sorgen. Die Höhe des Abschlages errechnet sich aus dem für das Folgejahr prognostizierten Verbrauch und den voraussichtlichen Preisen. Wir erheben elf Abschläge; von Februar bis Dezember.
Mehrwertsteuerbeträge – die Mehrwertsteuer ist unterschiedlich hoch. Bei Wasser gilt die reduzierte Mehrwertsteuer, Abwasser ist steuerfrei und bei Strom und Gas die Regelmehrwertsteuer.
Aufteilung des Gesamtabschlages – hier erkennen Sie die Abschlagsbeträge für die einzelnen Versorgungsarten.
Abschlagsfälligkeiten – bitte beachten Sie, dass keine gesonderten Abschlagsrechnungen erstellt werden.